Das Urheberrecht entstand in den Anfangszeiten des Buchdrucks, ursprünglich als „copy right“, als das es im Englischen auch heute noch weiterlebt. Es sollte dazu dienen, dass der Buchdrucker, der viel Zeit und Geld in den mühsamen Bleisatz investiert hatte, diese Kosten wieder einbringen konnte. Eine Abgeltung bekam der Autor damals nur selten.
Argumente
In der Neuzeit wird dieses Schutzrecht immer weiter verlängert, meist mit der Argumentation, dass diese Verlängerungen den Autoren und Künstler neue Anreize zur Schaffung weitere Werke liefern solle. Wie das genau funktionieren soll, wird meist nicht erläutert. Dass es aber Jahrzehnte nach dem Tod des Künstlers sicher nicht mehr funktioniert, sollte aber allen klar sein. Die meisten Urheber erhalten nur Brosamen aus den resultierenden Einnahmen, die meist bei den Mittelsmännern verbleiben (Verlage, Filmstudios, Plattenfirmen, Zwischenhandel etc.). Entsprechend sind es auch meist diejenigen, welche auf Verlängerung drängen.
Kreativität
…scheint primär zu wachsen, wenn es darum geht, zusätzliche Einnahmen zu generieren. So wird es immer mehr erschwert, Zugang zu eigentlich gemeinfreien Werken zu erhalten. Dies, obwohl diese nach Ablauf der Urheberrechtsfristen keinen Schutz mehr geniessen und damit der Allgemeinheit eigentlich frei zugänglich sein sollten.
- Liedblätter alter Volkslieder, die eigentlich gemeinfrei („public domain“) sind, dürfen nicht kopiert werden, da der Notensatz selbst eine künstlerische Leistung darstelle.
- Bücher werden verändert, um der neuen Version nochmals längeren Schutz geben zu wollen. Eine besonders kreative Variante dieser Veränderungen ist das Hinzufügen eines Autors kurz vor Ablauf der Schutzfrist.
- Es gab (gescheiterte) Versuche, einzelne Werke über diese Zeitdauer hinweg zu schützen. Verschiedene Bücher, die sich um dieselbe Figur drehen, sollten als ein zusammengehöriges Werk angesehen werden. Dieser Gesamtkanon sollte seine Schutzrechte erst mit dem letzten Werk verlieren.
- Das Zusammenstellen von öffentlichen, gemeinfreien Fakten, soll in allen Fällen auch selbst wieder eine schöpferische Leistung sein, solange es nur ein Ordnungskriterium kennt. (Ein Telefonbuch kann also eine geistige Meisterleistung sein.)
- Oder gemeinfreie Bilder dürfen nicht abgebildet werden. Dazu gleich mehr.
Bilder
Im aktuellen Fall handelt es sich um einen Fotografen, der
- in einem öffentlichen Museum gemeinfreie Werke fotografiert hatte und auf Wikimedia Commons veröffentlicht hatte. Da pocht das Museum darauf, dass sich aus dem Hausrecht effektiv eine Verlängerung des Urheberrechts ergeben soll.
- Hat er Fotografien aus dem Katalog abkopiert. Dort glaubt das Museum, dass das rechtwinklige Abfotografieren des Werkes durch den Museumsfotografen eine erneute künstlerische Leistung darstelle und damit ein erneutes Urheberrecht entstehe.
Diese beiden Ansichten werden aktuell vom Landgericht Stuttgart geteilt. Ich hoffe, dass eine höhere Instanz dies noch als Unsinn erkennen wird.
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