Die e-ID wird besser als versprochen

Künstlerische Darstellung einer e-ID mit verbotener Übertragung einer AHV-Nummer und einem Haken daneben

Der Bund wird den Konsumentenschutz bei der e-ID noch verbessern. Vielen Dank!

Insbesondere wird an folgenden Ecken gearbeitet:

  • Überidentifikation, also die Möglichkeit einer Webseite („Verifikatorin“), zu viele Daten zu erfragen
  • Bessere Identifikation der Webseiten
  • Mehr Transparenz für die Bevölkerung, wer üblicherweise welche Attribute abfragt
  • AHV-Nummer dürfen nur Webseiten verlangen, welche auch manuell vom Bundesamt für Justiz dafür freigeschaltet wurden

Einige meiner Kritikpunkte haben sich hiermit in Luft aufgelöst. Oder zumindest sehr stark entschärft. Der Wunsch nach weiteren Schritten in Richtung Daten- und Konsumentinnenschutz bleibt.

Was ist gut?

Es wird für Firmen schwieriger, zu viele Daten zu erfragen; die sogenannte Überidentifikation wird also erschwert. So werden also die von Verifikatorinnen typischerweise erfragten Datenfelder jetzt öffentlich bekannt, die AHV-Nummer wird zusätzlich geschützt und die Benutzer werden bei Abfragen von zusätzlichen Attributen gewarnt. Transparenz, Datenschutz und Konsumentenschutz wird also verbessert.

Was bleibt noch zu tun?

Das vom Bund gewählte Prinzip Eigenverantwortung wird aber dafür sorgen, dass die Zivilgesellschaft diese Transparenz auch nutzen muss, um Missbräuche ans Tageslicht zu bringen.

So wird sich hoffentlich jemand finden, der in regelmässigen Abständen das Daten-API des Bundes abfragen wird und in einem schönen Dashboard auflistet, was die Firmen so typischerweise von ihren Kunden an Attributen verlangen. Damit wieder andere bei potenziellen Überidentifikationen dies mit der Firma klären können und bei Divergenzen dies dem zuständigen Bundesamt oder – als Fallback – den Medien melden können.

Ebenfalls unberührt von diesen Massnahmen sind die eingangs erwähnten Punkte 3-5, nämlich die finanzielle Benachteiligung bei der datenschutzfreundlichen Ausstellung; die fehlende Garantie für eine Verfügbarkeit auf Betriebssystemen, die nicht von Google, Apple oder Microsoft stammen; sowie bisher schwierige Nutzbarkeit für Blinde und Sehbehinderte.

Auch die von der EFK Ende letzten Jahres kritisierten Punkte gilt es zu adressieren.

Trotzdem: Ein wichtiger Schritt ist geschafft. Ich freue mich auf den nächsten.

Die ganze «e-ID explained»-Serie bei DNIP


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Marcel Waldvogel
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